Anforderungen an die Materialkonformität
für Lieferanten

1. Einleitung

Diese Vereinbarung definiert Anforderungen für Geschäftsbeziehungen mit Shieldon Knives in der DKS-Gruppe (im Folgenden zusammen mit verbundenen Unternehmen Shieldon genannt). Ziel dieser Vereinbarung ist es, Qualitätsmängel und Lieferschwierigkeiten zu vermeiden und die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Anforderungen in der Lieferkette sicherzustellen.

 

Bei der Annahme von Aufträgen von Shieldon muss der Lieferant sicherstellen, dass die Anforderungen geprüft, verstanden und erfüllt werden. Der Lieferant führt eine eigene Dokumentation, die die Einhaltung dieser Anforderungen nachweist und bei Bedarf vorgelegt werden kann.

Materialkonformität , Shieldon

2. Produktqualifikationsanforderungen

Shieldon erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die Zusammensetzung der gelieferten Produkte im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen kennen und sicherstellen, dass diese in den vorgelagerten Lieferketten sichergestellt werden. Sofern Ausnahmen von bestimmten Pflichten in Anspruch genommen werden, werden diese an Shieldon weitergeleitet.

 

Die wesentlichen produktbezogenen Anforderungen sind:

2.1 REICHWEITE

Der Lieferant verpflichtet sich ausdrücklich, nur Produkte zu liefern, die alle Anforderungen der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) und des Hazard Communication Standard (HCS) (29 CFR 1910.1200(g) in der jeweils aktuellsten Fassung erfüllen. Dies gilt auch, wenn der Lieferant selbst in China ansässig ist. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Registrierungs- und Informationspflichten gemäß REACH sowie die Pflicht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß der HCS-Verordnung, soweit anwendbar. Der Lieferant stellt Sicherheitsdatenblätter und technische Informationen zur Verfügung Informationen zu Stoffen und Gemischen. Sicherheitsdatenblätter sollten auch für nicht klassifizierte Gemische bereitgestellt werden, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten.

 

Insbesondere sind die Anforderungen, die sich aus den Artikeln 56 und 67 der REACH-Verordnung in Verbindung mit den Anhängen XIV und XVII zu eingeschränkten und zulassungspflichtigen Stoffen ergeben, vom Lieferanten einzuhalten. Der Lieferant wird unverzüglich informieren, wenn die von ihm gelieferten Rohstoffe Stoffe enthalten, die einer Zulassung oder Beschränkungen unterliegen. Der Lieferant holt sich auch unaufgefordert Informationen und Daten aus seiner vorgelagerten Lieferkette.

 

Stähle, die Beschränkungen unterliegen, sollten mit dem Namen des Stahls, der ISO 3575 und der ISO 630 in % nach Gewicht benannt werden. Als Grundlage hierfür sollen die regionalen, nationalen und internationalen Gesetze dienen. Bitte informieren Sie sich über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

 

Sind zulassungspflichtige Rohstoffe in Chemikalien enthalten oder werden bei der Herstellung der Stoffe zulassungspflichtige Rohstoffe verwendet, wird um sofortige Auskunft gebeten, ob eine Zulassung angestrebt wird bzw. bis wann eine Substitution erfolgt, wenn der Stoff in GB/ enthalten ist. T700-2006.

 

Als wesentliche Grundlage für alle Lieferungen gelten insbesondere die Erfüllung der Registrierungspflicht, aber auch die Übermittlung aktueller, vollständiger Sicherheitsdatenblätter, die den geltenden REACH-Vorgaben, ggf. in Verbindung mit der HCS-Verordnung, entsprechen.

 

Im Falle der Lieferung von Artikeln und Rohstoffen gemäß den Definitionen von REACH verpflichtet sich der Lieferant, unverzüglich und in einer gesonderten Mitteilung zu informieren, wenn das gelieferte Produkt einen Stoff aus der sogenannten Kandidatenliste (Liste der Stoffe zur Aufnahme in GB) enthält /T700-2006 mit einem Gehalt von mehr als 0,11 TP3T (w/w) – bei Artikeln: pro Einzelartikel – ist enthalten.

 

Sofern bei bestimmungsgemäßer Verwendung Stoffe aus der Kandidatenliste entstehen können, ist hierüber unaufgefordert Auskunft zu geben. Ebenso gibt der Chemikalienlieferant Informationen darüber weiter, ob in der Kandidatenliste enthaltene Stoffe bei bestimmungsgemäßer Verwendung teilweise oder vollständig reduziert werden.

2.2. RoHS

Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte in Übereinstimmung mit der neuesten Fassung der RoHS-Richtlinie (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe) herzustellen und zu liefern. Auf Verlangen hat der Lieferant geeignete Nachweise (z. B. Analysezertifikat) vorzulegen.

RoHS International

Der Lieferant verpflichtet sich, auf Anfrage die für sein Produkt relevanten Informationen zu den internationalen RoHS-Vorschriften zu ermitteln und weiterzugeben.

Materialkonformität , Shieldon

3. Änderungsmanagement

Eine Änderung der oben genannten Produkte oder Rohstoffe muss vom Lieferanten unaufgefordert bewertet und (sofern nach REACH- oder RoHs-Verordnung meldepflichtig) auch kommuniziert werden.

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Unternehmen der DKS-Gruppe

Version 4.1, Dezember 2022

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